Wahlbeisitz
Im Herbst 2024 wird in Österreich der Nationalrat neu gewählt. Tausende Wahlhelfer*innen sorgen dafür, dass die Wahlen fair, transparent & demokratisch stattfinden. Hilfst auch du am Wahlsonntag in (d)einem Wahllokal mit?
Werde Wahlbeihelfer*in!
Nach Absenden des Formulars erhältst du eine E-Mail, um deine Anmeldung zu bestätigen. Im Anschluss werden wir dich zeitnah kontaktieren. :)Bitte warten…
Als Wahlhelfer*in verbringst du den Wahltag im Wahllokal und achtest darauf, dass die Wahlen korrekt abgewickelt werden:
- Überwachung der Wahlprozesse: Sicherstellen, dass die Wahl ordnungsgemäß und fair verläuft.
- Hilfe bei der Stimmenauszählung: Genauigkeit und Transparenz gewährleisten.
- Schutz der Wahlordnung: Garantieren, dass alle Regeln eingehalten werden.
Unterschied zwischen Wahlbeisitzer*innen und Wahlzeug*innen:
„Als Wahlbeisitzerinnen/Wahlbeisitzer werden Personen bezeichnet, die z.B. am Ablauf einer Wahl und an der Stimmenauszählung mitwirken. Sie sind Mitglieder der Wahlbehörden und werden von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), nominiert. Wie viele Personen aus jeder Partei kommen, hängt vom Ergebnis bei der letzten Wahl im Bereich der jeweiligen Wahlbehörde ab. Bei Nationalratswahlen sind z.B. für Gemeindewahlbehörden insgesamt neun Beisitzerinnen/neun Beisitzer (neben der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister oder deren Vertreterin/dessen Vertreter) vorgesehen und bei Sprengelwahlbehörden drei Beisitzerinnen/Beisitzer (neben der von der Bürgermeisterin/dem vom Bürgermeister zu bestellenden Vorsitzenden) vorgesehen. Wahlbeisitzerinnen/Wahlbeisitzer müssen selbst wahlberechtigt sein. Sie üben ein öffentliches Ehrenamt aus. Von den Wahlbeisitzerinnen/den Wahlbeisitzern sind die Wahlzeuginnen/die Wahlzeugen zu unterscheiden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind Personen, die den Ablauf einer Wahl kontrollieren, aber an der Wahlhandlung nicht teilnehmen. Sie können von den Parteien, die sich zur Wahl stellen (wahlwerbende Parteien), als Vertrauensleute zur Wahl entsendet werden. Wahlzeuginnen/Wahlzeugen sind nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet. Jede Wahlzeugin/jeder Wahlzeuge erhält einen Eintrittschein, der sie/ihn zum Eintritt in das Wahllokal ermächtigt und beim Betreten des Wahllokals vorgewiesen werden muss.“
Quelle: oesterreich.gv.at/lexicon.html
- Du hast am Stichtag (voraussichtlich im Juli 2024) die österreichische Staatsangehörigkeit und auch einen Hauptwohnsitz in Österreich.
- Spätestens am Tag der Wahl hast du das 16. Lebensjahr vollendet.
- Du hast am Wahlsonntag während den Öffnungszeiten deines Wahllokals und auch danach noch Zeit, um die Wahl zu beobachten und bei der Auszählung der Stimmzettel mitzuarbeiten.
- Du musst KEIN grünes Mitglied sein.
Ja, du erhältst du von der zuständigen Behörde eine steuerfreie Entschädigung von bis zu 100 Euro (abhängig von der Öffnungsdauer des Wahllokals). Zudem bieten einige Gemeinden zusätzlich kostenlose Verpflegung an.
Und als Dankeschön für alle, die sich als Wahlbeihelfer*in melden, gibt’s von uns noch obendrauf ein Paar der coolen „Für’s Klima – gegen Rechts!“ Socken geschenkt!
Nachdem du uns deine Anmeldung geschickt hast, werden wir uns zeitnah mit allen relevanten Infos bei dir melden. Wir werden zudem vor der Wahl ein Online-Treffen anbieten, um dich ausreichend zu schulen. Auch die Gemeinden bieten üblicherweise vorab einen Schulungstermin an. Bei Fragen kannst du dich zudem jederzeit bei [email protected] melden.