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04.04.2024 Presse

Stellungnahme von Janine Bex

Mann liest Zeitung

Stellungnahme

Stellungnahme Janine Bex zu Bauvorhaben in Wald:

 

„An dieser Geschichte, wie sie heute in einem Medium veröffentlicht wurde, ist so gut wie alles falsch, ich kläre hier gerne auf:

 

Vorweg: der Kauf ist fünf Jahre her – jetzt kommt diese völlig falsche Darstellung zehn Tage vor der Wahl daher – dazu kann sich jede:r selbst ein Bild machen. Wir haben das Haus in einer öffentlichen Bieter:innenverfahren – also einer Versteigerung, an der jede und jeder teilnehmen kann – erworben. Wir waren Bestbieter – ich, Janine Bex als Privatperson und mein Mann haben dieses Grundstück 2019 gekauft.

 

Alle behördlichen Verfahren sind einwandfrei. Ich habe die, teilweise langen, Verfahren wie jede Bürger:in durchlaufen und alle Auflagen erfüllt. Es ist alles rechtens, das bestätigen ja auch die, die jetzt einen Skandal erkennen wollen.

 

Zu den Bäumen: Ich war genauso überrascht wie alle anderen, dass dort auf den Grundstücken Bäume gefällt wurden und hatte keinerlei Information dazu. Ich habe heute von unseren Nachbar:innen, die auch die gegenständlichen Wald- und Grundbesitzer:innen sind, erfahren, dass die Bäume gefällt werden mussten – wegen Gefahr im Verzug, diese Fällungen waren notwendig – das haben sowohl meine Nachbar:innen als auch die Freiwillige Feuerwehr Hungerburg heute dem Medium gegenüber aufgrund der falschen Berichterstattung betont.

 

Zur Baumasse: Eine Vergrößerung in einem rechtlich definierten Ausmaß, kann im Rahmen jedes Verfahrens von jeder Person angesucht werden – wir sind eine Familie mit drei Kindern und haben diese Möglichkeit genutzt. Was mir auch wichtig ist zu betonen: das dort bestehende Haus wird von uns eigenhändig saniert. Es wird also nicht abgerissen, sondern renoviert. Dafür stottern wir, wie alle anderen auch, die ein Eigenheim erwerben, einen Kredit ab. Das ist auch der Grund, warum wir trotz Erwerbs des Hauses noch nicht drinnen wohnen.

Abschließend: Es macht mich wirklich betroffen, in welche Schublade gegriffen wird um mir als Person – und den Grünen als Partei – zu schaden. Ich halte viel aus, aber was hier an falschen Behauptungen kurz vor der Wahl passiert, das lässt tief blicken.

 

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Fragen und Antworten:

Laut TROG sind 25% plus erlaubt, die Baumasse soll aber um das Doppelte zunehmen. Was ist Fakt?
Fakt ist, dass eine Vergrößerung gesetzlich um 25% der Baumasse, höchstens aber um 300m3 = ca. 100 m2 Wohnnutzfläche, erlaubt ist. Dies wird eingehalten.

 

Warum wurden 600m2 gerodet?
Zum Verständnis muss man wissen, dass Rodung nicht automatisch auch die Fällung von Bäumen bedeutet. Eine Rodungsbewilligung wird benötigt, wenn Grundflächen, die rechtlich als Wald zu qualifizieren sind (wozu auch Forstwege zählen), zu anderen Zwecken genutzt werden sollen als zu Zwecken der Forstwirtschaft. Das trifft auf den zu Janine Bex Haus führenden Weg zu, weil dieser nun auch als Zufahrt zu Ihrem Haus benutzt wird. Der in Ihrem Artikel behauptete „Kahlschlag“ ist damit aber nicht verbunden.

 

Wer kommt für die Kosten der Wegerrichtung auf und wer macht die Schneeräumung im Winter?
Für die Schneeräumung bestehen privatrechtliche Vereinbarungen. Die Kosten der Wegerrichtung werden jedenfalls nicht von der öffentlichen Hand getragen.

 

Ist ein späterer Verkauf der Liegenschaft geplant? Hat die Stadt ein Vorkaufsrecht?
Das Haus ist nach abgeschlossener Sanierung für den Eigenbedarf gedacht.

 

Wann erfolgt der Baustart?
Die Baugenehmigung liegt seit Sommer 2023 vor. Das Grundgebäude bleibt bestehen und wird eigenhändig saniert. Diese Sanierungsarbeiten werden laufend durchgeführt.

 

Sieht die Stadt hier auch ein öffentliches Interesse? Wenn ja, wie wird es begründet?
Bitte wenden Sie sich zu dieser Frage an die zuständigen Ämter.

 

Dient das Haus auch einer behördlichen Nutzung? Z.B. durch ein Filmstudio?
Was die Frage nach einer gewerblichen Nutzung anlangt, teile ich mit, dass keineswegs jede berufliche Tätigkeit in einem Wohnhaus einer Baubewilligung bedarf. Soweit nicht Immissionen verursacht werden oder Gefahren entstehen, ist es jedem selbst überlassen, womit er sich in seinen Wohnräumen beschäftigt. Eine Tätigkeit, die als Änderung des Verwendungszweckes baurechtlich genehmigungspflichtig wäre, wird in meinem Haus nicht ausgeübt.