3. GR Sitzung: Freizeitwohnsitze und Raumordnung
Die 3. Gemeinderatssitzung war geprägt von teils spannenden Berichten aus den verschiedenen Ausschüssen, vielen Raumordnungsthemen und von einer Anfrage und einem Antrag zum Thema "illegale Freizeitwohnsitze". Einstimmig wurden unter anderem eine Erweiterung des Betriebsgeländes Elektro Lechner in der Spielbergstraße, die Vergabe eines Freizeitwohnsitzes mit 77m² Fläche in Gruab (für Radwegverbindung nach St. Johann) und ein Bebauungsplan im Bereich Lauchseeweg beschlossen. Ohne die Zustimmung von uns Fieberbrunner Grünen wurden folgende 2 Tagesordnungspunkte beschlossen. Im Bereich Mittermoos wurde für die Spielberg Immobilien GmbH ein Bebauungsplan beschlossen. Einem Dienstbarkeitsvertrag mit der Österreichischen Bundesforste AG konnten wir auch nicht ohne Weiteres zustimmen.
Was ist ein Freizeitwohnsitz?
Gemäß §13 des Tiroler Raumordnungsgesetzes (LGBl. Nr. 43/2022) sind Freizeitwohnsitze bzw. Zweitwohnsitze wie folgt definiert:
„Freizeitwohnsitze sind Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dienen, sondern zum Aufenthalt während des Urlaubs, der Ferien, des Wochenendes oder sonst nur zeitweilig zu Erholungszwecken verwendet werden.“
Was ist nun ein LEGALER Freizeitwohnsitz?
Immobilien können eine Freizeitwohnsitzwidmung aufweisen bzw. die Gemeinde kann solange die 8% Freizeitwohnsitz-Quote (Land Tirol – 27.05.2022) nicht erreicht ist weitere Freizeitwohnsitze genehmigen, so wie es in dieser GR-Sitzung in einem Fall passiert ist. Fieberbrunn hat derzeit etwa 4% genehmigte Freizeitwohnsitze. Jeder legale Freizeitwohnsitz muss aufgrund des Freizeitwohnsitzabgabegesetzes eine Steuer entrichten deren Höhe von der Gemeinde Fieberbrunn in der Verordnung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe festgelegt wurde.
Was ist dann ein ILLEGALER Freizeitwohnsitz?
Wenn Immobilien ohne eine sogenannte Freizeitwohnsitzwidmung oder eine Bescheid mäßige Erlaubnis zur Verwendung als Freizeitwohnsitz als ein eben solcher bewohnt werden, eben nur zu Erholungszwecken, wenige Wochen im Jahr, dann handelt es sich um einen illegalen Freizeitwohnsitz. Dies kann zum Beispiel ein Haus sein, das von einem kaufkräftigen EU Bürger erworben wurde, oder aber auch eine Wohnung, welche von einem Einheimischen ganzjährig an die selben Gäste vermietet wird, welche aber nur zu Erholungszwecken nach Fieberbrunn reisen. Alle diese Wohnungen benötigen jemanden der dort seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat obwohl der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen nicht in Fieberbrunn liegt.
Was steht in der Grünen Anfrage?
Wir Grüne haben in der Gemeinderatssitzung eine Anfrage zum Thema illegale Freizeitwohnsitze gestellt. Diese beinhaltet Fragestellungen an unseren Bürgermeister. Wie wurde bis jetzt mit den bereits eingegangenen Anzeigen von möglicherweise illegalen Freizeitwohnsitzen umgegangen? Welche Schritte sind in Zukunft geplant? Und welche Zeiträume wurden und werden dafür benötigt? Unsere Anfrage könnte ihr unter „Downloads“ herunter laden.
Was soll mit dem Grünen Antrag bezweckt werden?
Unser heutiger Antrag zielt darauf ab in Fieberbrunn möglichst schnell effektive Kontrollen von illegalen Freizeitwohnsitzen zu etablieren. Es gibt dazu mehrere Möglichkeiten, wobei wir mit jeder einzelnen im Antrag angeführten einverstanden wären. Sich der bestehende Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden St. Johann, Kirchdorf und Oberndorf anzuschließen wäre für uns Fieberbrunner Grüne im ersten Moment die sinnvollste gewesen. Diese Option wurde aber bereits vom Gemeindevorstand abgeschmettert. Trotzdem wurde unser Antrag von Bürgermeister Astner dem Gemeindevorstand zur weiteren Beratung zugewiesen. Wir sind gespannt! Unseren Antrag könnt ihrunter „Downloads“ herunter laden.
Dieser Fall wurde in der GR-Sitzung heiß diskutiert. Raumplaner Filzer beschreibt das Planungsziel folgendermaßen:
„Die Spielberg Immobilien GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Johann Steger / Prama Bau GmbH und Josef Foidl / holzbau Foidl GmbH, beabsichtigen, auf dem wieder vereinigten Grundstück 780/5 ein großzügig gestaltetes Wohnhaus mit Doppelgarage, zusätzlichen Parkplätzen, zwei Wohngeschoßen mit großzügigen Terrassen bzw. Balkonen, sowie einem großen Wellnessbereich im Untergeschoß auf circa 437 m² Wohnnutzfläche zu errichten.“
Warum sollte man diesem Bebauungsplan zustimmen?
Prinzipiell gibt es in diesem Bereich eine Bebauungsplanpflicht und somit wäre es dem Antragsteller gegenüber nicht zu begründen, warum man ihn an dem Bau eines Gebäudes hindert in dem man ihm keinen Bebauungsplan bewilligt. Bis jetzt wurde in ähnlichen Fällen solchen Bebauungsplänen zugestimmt. (Erläuterung: keine Willkür, stimmt man bei A zu, so muss man beim gleich gelagerten Fall B auch zustimmen)
Warum sollte man diesem Bebauungsplan NICHT zustimmen?
Im Verordnungstext des Örtlichen Raumordnungskonzeptes von Fieberbrunn sind die Ziele der örtlichen Raumplanung genannt. Diese Ziele stehen im Einklang mit den Zielen der Überörtlichen Raumordnung. Aufgrund dieser Ziele ist es nicht möglich diesen Bebauungsplan zuzustimmen, da dieser keine platzsparende Bauweise darstellt und sicherlich keinen leistbaren Wohnraum schafft.
Wie hätte man diesen Widerspruch lösen können?
Das größte Problem ist keine Willkür walten zu lassen. Hier sei gesagt nur weil der Gemeinderat früher eine Meinung vertreten hat, heißt das nicht, dass zB nach Wahlen sich die Meinung des Gemeinderates nicht langfristig ändern kann. Dementsprechend wäre eine mögliche Begründung zur Ablehnung gegeben gewesen. Unser eigentlicher Vorschlag der ungehört verhallte wäre gewesen diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, bis der Bau- und Raumordnungsausschuss die Vertragsraumordnungsrichtlinie fertig gestellt hat. Spätestens dann hoffen wir muss in solchen Fällen ein Raumordnungsvertrag, mit der Zusicherung keinen Freizeitwohnsitz zu errichten, vereinbart werden.
Wie ist es ausgegangen?
Nach langer und intensiver Diskussion wurde von Hannes Fleckl der Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt um das Abstimmungsverhältnis im Protokoll namentlich festzuhalten. Diesem Antrag stimmte eine knappe Mehrheit im Gemeinderat zu, obwohl von manchen Seiten (Michael Wörgetter) empörte Zwischenrufe kamen. Die tatsächliche Abstimmung über den Raumordnungsplan ging dann mit 10:7 relativ knapp für die Erlassung des neuen Bebauungsplanes aus.
Abschließend meint Fleckl dazu: „Die Luft wird dünner!“
Was spricht für die Vergabe dieses Freizeitwohnsitzes?
Bereits vor einiger Zeit konnte die Radwegverbindung nach St.Johann in Tirol erstellt werden. Dies konnte nur durch geschickte Verhandlungen mit dem Grundeigentümer erreicht werden. Als Gegenleistung für die Erstellung des Radweges wurde in der letzten Gemeinderatsperiode die Vergabe eines Freizeitwohnsitzes vereinbart. Diese Vereinbarung konnte nun mit dem gegenständlichen Beschluss eingelöst werden. Festzuhalten ist jedenfalls, dass der Freizeitwohnsitz nur so lange Bestand hat wie der Radweg.
Was spricht gegen die Vergabe dieses Freizeitwohnsitzes?
In Fieberbrunn sind derzeit etwa 4% von den max. erlaubten 8% Freizeitwohnsitzen vergeben. Wenn man alle mutmaßlich illegalen Freizeitwohnsitze berücksichtigt sprengen wir die 8% Grenze derzeit bereits bei weitem. Aus dieser Sichtweise verstärkt jeder einzelne Freizeitwohnsitz den Druck auf dem Immobilienmarkt für Ganzjahres-Fieberbrunner:innen.
Wie haben sich die Grünen Fieberbrunn entschieden?
In diesem Fall konnte ein Einstimmiger Beschluss gefasst werden den Freizeitwohnsitz mit 77m² Fläche im Zuhaus der Hofstelle Außergrub zu genehmigen. Wir denken man sollte Möglichkeiten wie diese nicht auslassen und Freizeitwohnsitze als Tauschgegenstand verwenden. Wichtig ist, wie in diesem Fall auch berücksichtigt, dass der Freizeitwohnsitz maximal so lange Bestand hat wie das Tauschgeschäft (in diesem Fall der Radweg selbst). Bestehende unbefristete legale Freizeitwohnsitze sehen wir kritisch. Eine Befristung für alle (auch bestehende) Freizeitwohnsitze sollte vom Gesetzgeber vorgesehen werden.
Die Österreichischen Bundesforste AG plant das Grundstück 2364 mit einem Mehrparteienhaus zu bebauen. Für die Zufahrt wird ein Geh- und Fahrtrecht über das Grundstück 4363 benötigt, welches im Besitz der Marktgemeinde Fieberbrunn ist.
Was spricht für das Geh- und Fahrtrecht?
Die vorigen Eigentümer des Grundstücks 2364 haben den besagten Bereich für die Zufahrt und den Zugang bereits sehr lange genutzt, somit steht eine möglich Ersitzung im Raum.
Was spricht gegen die Zustimmung zu diesem Dienstbarkeitsvertrag?
Das Grundstück 2364 ist im Bauland und kann ohne weitere Zustimmung der Gemeinde bebaut und veräußert werden. Die Zustimmung zum Geh- und Fahrtrecht ist der letzte Verhandlungsgegenstand um etwaige falsche Entwicklungen bei der Gebäudeplanung noch in eine andere Richtung zu lenken. Zum Beispiel ist von den ÖBF ein Mehrparteienhaus geplant, über die Veräusserungs-, Vermietungspreise ist aber nichts bekannt. Möglicherweise könnte die Gemeinde mit dem Dienstbarkeitsvertrag als Gesprächsargument einige leistbare Wohnungen für Fieberbrunner:innen lukrieren.
Leider wurde der Dienstbarkeitsvertrag ohne die Stimmen der Grünen Fieberbrunn beschlossen und weitere Verhandlungen mit den ÖBF sind nur von deren Guten Willen abhängig.
PS: Den ÖBF haben wir unsere wunderschöne Autowaschanlage mitten im Ortszentrum zu verdanken.
Was ist geplant und wieso können wir dem Zustimmen?
Geplant ist die Erweiterung des Betriebsgeländes von Elektro Lechner angrenzend an das derzeitige Gebäude an der Spielbergstraße. Es wird die Umwidmung von etwa 1200m² von Freiland in gewerbliches Mischgebiet begehrt.
Dem Unterfangen wurde von unserem Raumplaner DI Filzer ein öffentliches Interesse unterstellt, da die Erweiterung den Firmenstandort absichert und möglicherweise sogar neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Laut Raumplaner Filzer ist die geplante Erweiterung im Bezug auf die bereits bestehende Betriebsfläche als gering zu werten.
Deshalb konnte dieser Antrag von von allen Mitgliedern des Gemeinderates gut geheißen werden.
Okay schon ganz gut, aber …
Am Lauchseeweg wird ein bereits als Bauland gewidmetes, 1350m² großes Grundstück in 3 Grundstücke geteilt. Aufgrund der in diesem Bereich vorliegenden Bebauungsplanpflicht wurde vom Raumplaner Filzer ein Bebauungsplan ausgearbeitet. Auch die Grünen Fieberbrunn haben diesem Bebauungsplan zugestimmt, aber möchten wie in der GR-Sitzung auch hier nochmals erwähnen, dass wir in Zukunft in solchen Fällen gerne einen Raumordnungsvertrag vereinbaren würden. Mittels der derzeit im Bau- und Raumordnungsausschuss in Ausarbeitung befindlichen Vertragsraumordnung wäre dies bei politischem Willen der anderen Fraktionen möglich. Was würde das bringen? Dann müsste jeder Grundeigentümer bzw. auch Käufer einen Vertrag mit der Gemeinde abschließen in welchem eine Nutzung als Freizeitwohnsitz strikt untersagt wird und zusätzliche empfindliche Strafen vereinbart werden.
- Bericht des Bürgermeisters:
- Es wurde eine Dorferneuerungsklausur abgehalten (Link).
- Sanierungsbedarf in der Mittelschule – Vor-Ort-Begehung wurde durchgeführt.
- Bauverhandlung Fontana wurde durchgeführt.
- Eine Erhöhung der Tarife auf € 550.- / Einsatz für Fehl- und Täuschungsalarme von die Feuerwehrzentrale angeschlossenen Rauchmeldern wurde beschlossen.
- Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit, Energie, Tourismus, Wirtschaft und Landwirtschaft:
Eine Begehung von 17 Gemeinde Gebäuden wurde durchgeführt und auf Strom und Gasverbrauch überprüft. Es werden nun Prüfungen, an welchen Standorten Solaranlagen sinnvoll sind, stattfinden. Für das Klärwerk wird geprüft, ob ein Blockheizkraftwerk zur Stromproduktion in Erwägung gezogen werden soll. - Bau- und Raumordnungsausschuss, Straßen und Wege:
Derzeit befindet sich die Vertragsraumordnung in Ausarbeitung und laufend werden diverse raumordnungstechnische Anfragen und Anträge abgearbeitet. - Ausschuss für Mobilität und Dorfentwicklung:
Folgende Themen befinden sich unter anderem in Behandlung:- Neue VVT – Fahrpläne mit besserer Bus-Anbindung an den Bahnhof
- Durchführung mehrerer „Checks“: Mobilitätscheck, Pro-Bike-Check, Begegnungszonencheck Rosenegg
- Einheitliche Radabstellanlagen in Fieberbrunn (öffentliche Orte, Wirtschaftsbetriebe und Vereine) oder sogar dem Pillerseetal.
- Verbesserung Taxi-Angebot bzw. Taxi-Standplatz
- Verlegung Kettenanlegeplatz um Staus im Winter zu verhindern
- Verbesserung der Bushaltestelleninfrastruktur
- Aubadausschuss:
Der neu gegründete Ausschuss befindet sich bereits mitten in der Arbeit! Es wurden bereits die einzelnen Betriebsteile (Hallenbad, Sauna, Freibereich und Gastronomie) unter den Mitgliedern aufgeteilt und die Ideen reichen wie bisher bereits von Beibehaltung und Generalsanierung bis zu kompletter Zweckänderung und Neuerfindung. Wo sich die Mitglieder allerdings einig sind, es soll ein Ort für ALLE Fieberbrunner:innen werden. Von Seiten der Mittelschule wurde stark betont wie wichtig das Hallenbad als Turnhallenersatz ist. Es wird damit gerechnet, dass aufgrund der Gaskrise in diesem Winter das kleine Aussenschwimmbecken möglicherweise nicht in Betrieb genommen wird.
In weiterer Folge setzen wir Grüne uns stark für einen möglichst breiten Bürgerbeteiligungsprozess ein, damit alle interessierten Fieberbrunner:innen die Zukunft des Aubadareals mitgestalten können. - Kulturausschuss:
Leider wurden beim Dorffest in der Tiefgarage einige Bilder demoliert. Im Schloss Rosenegg soll ein French Quarter statt dem Bourbon Street Festival, das dieses Jahr leider nicht stattfindet, organisiert werden.
Downloads zur 3. GR -Sitzung
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Grüne Fieberbrunn – Anfrage illegale Freizeitwohnsitze 26.07.2022 inkl. Beantwortung 07.09.2022
Beantwortung vom 07.09.2022 enthalten!