18.11.2024
News
Willkürliche Wohnungsvergabe
Was muss sich jene Völser Familie denken, die seit vielen Jahren auf der Liste für Förderwohnungen vermerkt ist, die nun aber bei der Vergabe einer leistbaren Eigentumswohnung übergangen wurde?
Diese Entscheidung hat der SPÖ-Bürgermeister mit den Völser Grünen niemals abgestimmt und wird von uns keineswegs gebilligt. Wenn er von „gängiger Praxis“ spricht müssen wir davon ausgehen, dass er in der Vergangenheit Zeuge ähnlicher Vergabevorgänge gewesen ist. Seitens der ÖVP-Vizebürgermeisterin wird das bestritten. Sie spricht von „schiefer Optik“ (Zitat TT vom 16.11.2024), was einer völligen Verharmlosung der Fakten entspricht. Es suggeriert, dass die Sache ok wäre, aber nicht ok aussieht. Wir sagen: nein – an dieser Sache ist überhaupt nichts ok!
Förderwohnungen sind ein wertvolles, von den SteuerzahlerInnen mitfinanziertes Gut. Es ist die oberste Pflicht von PolitikerInnen, diese sorgfältig zu verwalten! Es existieren Richtlinien, die auf ein einziges Ziel abstellen: diese Wohnungen exklusiv den legal registrierten FörderwohnungswerberInnen zur Verfügung zu stellen. Selbstverständlich ist damit nicht nur die Erstvergabe gemeint, sondern ein Zeitraum von mehreren
Jahrzehnten! Deshalb werden entsprechend langfristige Vorkaufsrechte in allen Kaufverträgen verankert.
Jetzt zu behaupten, man könnte nach nur drei Jahren eine solche Wohnung völlig willkürlich neu vergeben, widerspricht klar der Wohnungsvergaberichtlinie! (https://www.voels.at/system/web/getDocument.ashx?fileid=2007546&cts=1651478973)
Rechtliche Bestimmungen dürfen niemals so ausgelegt werden, wie es einem gerade passend erscheint. Immer müssen Sinn und Zweck der jeweiligen Bestimmung im Vordergrund stehen; das Textverständnis hat sich ausnahmslos an den ursprünglichen Zielen der Regelung zu orientieren. Wenn man sich nun mit (un-)möglichen Interpretationen herausreden will, wirkt das wie ein billiger Trick und ist höchstens dazu angetan, das bereits massiv angeschlagene Misstrauen gegen PolitikerInnen weiter zu schädigen.
Anscheinend stellt der Bürgermeister nun Überlegungen an, MitarbeiterInnen mittels Wohnraum langfristig zu binden. Das kann jedoch keinesfalls mit der Kaufvermittlung von Eigentumswohnungen gelingen! Sollte die Marktgemeinde Völs es sich leisten können, kämen dafür allenfalls Dienstwohnungen in Frage, die man Kräften aus Mangelberufen – immer nur während aufrechter Dienstzeit, keinen Tag länger – zur Verfügung stellen kann. In den zuständigen Gremien offen diskutiert, gut vorbereitet und sorgfältig geplant wäre das möglicherweise umsetzbar – transparent und richtlinienkonform.
Wir gehen mangels der notwendigen formellen Abstimmung davon aus, dass bislang noch keine rechtsverbindlichen Verträge zustande gekommen sind. Wir fordern Bürgermeister Peter Lobenwein auf, die zu Unrecht ausgesprochene Zusage sofort rückabzuwickeln und die geförderte Wohnung derjenigen Völser Familie anzubieten, die mit den meisten Punkten auf der offiziellen Warteliste vorgemerkt ist.