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11.07.2025 News

Newslet­ter Juli

Geh- und Radwege in Völs – Theorie und Praxis / Gemeinderat 21. Mai 2025 / Gemeinderat 2. Juli 2025

Geh- und Radwege in Völs – Theorie und Praxis

Wir Grüne haben in den letzten Monaten einige Initiativen unterstützt bzw. selbst initiiert, die sich um die Verbesserungen von Geh- und Radwegen bzw. Radabstellanlagen  bemüht.

Beiliegend findet ihr eine plakative Gegenüberstellung wie Geh- und Radwege aussehen sollten (vor allem die Breite) und wie die Realität in Völs aussieht.

 

Mindestbreite Gehweg 2m

  • In Völs Gehwegbreite Kranebitterstrasse 0,8 m
  • In Völs gehwegbreite Dorfstrasse 1m (und keine  bauliche Trennung)

 

Mindestbreite Geh- und Radweg 3m

  • In Völs Breite Geh- und Radweg Landesstrasse 2,4m
  • In Völs: Breite Geh- und Radweg beim Cyta entlang des Gießen 1,6m (und der wäre sogar verpflichtend!)

 

Radabstellanlagen sind allen Quell und Zeitpunkten anzuordnen

  • In Völs: keine Fahrradabstellanlagen beim LIDL, RUETZ, DM, etc.
  • In Völs viele ungeeignete Fahrradabstellanlagen (Felgenklemmen)

 

Deshalb haben wir folgende Anträge eingebracht

  • Richtlinienkonforme Verbreiterung des Gehsteiges in der Kranebitterstrasse
  • Mitfinanzierung der Radwegführung entlang der Regionalbahntrasse
  • Verbesserung der Radabstellanlagen und Einhaltung der Gemeinde-Verordnung zur Errichtung von Radabstellanlagen

 

Gemeinderat 21. Mai 2025

 

Anschaffung von Fahrzeugen für die GDV

Für die Gesundheitsdienste Völs sollen zwei neue Fahrzeuge angeschafft werden. Einmal ein Opel Elektro Cargo für „Essen auf Rädern“. Das derzeitige Fahrzeug wird zukünftig für den Transport des Mittagstisches für die Schulen und Kindergärten verwendet. Die Leasingraten für 48 Monate sind monatlich € 488,91. Kritisch angemerkt wird, dass die Vergleichsangebote nicht im Gemeinderatsakt enthalten war. Die Anschaffung wird mit einer Gegenstimme beschlossen

Und dann einen Opel Vivaro Diesel langer Radstand für Ausflugs- und Transportfahrten. Die Leasingraten für 48 Monate sind monatlich € 434,75. Ein Elektrobus wäre um einige teurer gekommen. Die Anschaffung wird mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen.

 

Arbeitsgruppe Erneuerbare Energiegemeinschaft

Die Arbeitsgruppe soll eine Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat aufbereiten ob und in welcher Form eine erneuerbare Energiegemeinschaft der Gemeinde Völs sinnvoll ist. Die AG soll von Hr. Einkemmer geleitet werden. Der GR beschließt einstimmig die Einsetzung dieser Arbeitsgruppe

 

Bericht des Bürgermeisters

  • Der Umbau des Bahnhofs Völs kostet insgesamt ca. € 86 Mio., davon muss Völs ca. € 900.000 bezahlen. Die Bauzeit beträgt ca. 2,5 Jahre. Vor dem Sommer soll noch einen Informationsveranstaltung stattfinden.
  • Da bei den Standorten für die Parkraumbewirtschaftung kein Strom vorhanden ist, wird sicher der Start der Parkraumbewirtschaftung noch verzögern.

 

Anträge, Anfragen

Grüner Antrag betreffend Geh/Radweg Völs nach Innsbruck/Kranebitten

Die Völser Grünen bringen einen Antrag ein, um die Verschlechterung des Geh/Radweg im Zuge der Realisierung der Regionalbahn zu verhindern.

Die aktuelle Planung der Regionalbahn würde diesen Geh/Radweg durch eine zusätzliche Schrankenanlage (Eisenbahnkreuzung) unterbrechen und unattraktiver machen. Mit Realisierung der Regionalbahn würde der Geh/Radweg von Völs nach Kranebitten in einer Entfernung von weniger als 400m vier Unterbrechungen (!) aufweisen: eine zusätzliche Ampel beim Bahnhof Völs, eine Ampel bei der Cyta-Einfahrt, eine Unterbrechung bei der Bauhaus-Kreuzung und eine zusätzliche Eisenbahnkreuzung mit Schranken unmittelbar danach.

Um die Situation für Zufußgehende und Radfahrende durch die Regionalbahn nicht derart zu verschlechtern liegt ein Planungsvorschlag vor, der den Geh/Radweg auch im Bereich der Inn- und Autobahnbrücke auf der Regionalbahntrasse führen würde und dadurch könnte diese zusätzliche Eisenbahnkreuzung vermieden werden (sogenannte Alternative 3). Weiters ist dadurch eine durchgehende Breite von 3,5 Meter möglich, es wären nur mehr moderate Steigungen bzw. Gefälle zu überwinden und der Geh/Radweg wäre beleuchtet.

Die seitens der Planer vorgelegte Kostenschätzung berücksichtigt noch nicht die Minderkosten durch die geringere Grundinanspruchnahme, Minderkosten durch wegfallende Signal- und Schrankenanlagen und weniger Querungen. Die dzt. veranschlagten Baukosten und damit allfällig anfallende Kosten für die Gemeinden Innsbruck und Völs sind daher nur eine sehr grobe Schätzung.

Die Völser Grünen beantragen daher, dass der zukünftige Geh- und Radweg von Völs nach Innsbruck- Kranebitten durchgehend auf der Regionalbahntrasse geführt wird.

Der Bürgermeister soll baldmöglichst Verhandlungen mit dem Land Tirol, der Stadt Innsbruck und dem Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer zwecks Kostenaufteilung aufnehmen und der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss für diese Maßnahme im Sinne der Zufußgehenden und Radfahrenden fassen.

 

Anfrage der Völser Grünen betreffend Deponie Vellenberg

Im Bereich Vellenberg finden aktuell Probebohrungen statt. Bez. der geplanten Deponie wurde eine Informationsveranstaltung versprochen, wie ist da der Status?

Lt. Bgm. ist der Status der Deponie so, dass eine Informationsveranstaltung noch keinen Sinn macht.

 

Anfrage der Völser Grünen betreffend schmalen Gehsteig und fehlenden Fahrradabstellanlagen beim neuen McDonald

Wie kann es sein, dass auch nach dem Neubau des McDonald der genau gleich schmale nicht richtlinienkonforme Gehsteig wie vorher errichtet wurde und obwohl Völs eine Fahrradabstellverordnung hat, gibt es keinen einzigen Fahrradabstellplatz!

Der Bgm sagt zu dies zu klären.

 

Bemerkung zu den kürzlich aufgemalten Sharrow

Danke für die Errichtung der Sharrows. Leider wurde bei den Längsparkplätzen in der Aflingerstraße nicht ein erhöhter Abstand zu den Parkplätzen von 0,8m umgesetzt, um sogenannte Dooring-Unfälle (Kollision mit geöffneter Autotüren) . Dies sollte bei zukünftigen Nachmarkierungen bedacht werden. In der einschlägigen Richtline wäre dies klar angeführt gewesen.

  

Gemeinderat 2. Juli 2025

 

Darlehensaufnahme BV Neubau Tiefbrunnen

Zur Finanzierung des Projektes Neubau Tiefbrunnen wurde ein Darlehen in Höhe von € 700.000,00 ausgeschrieben.

Die Tiroler Sparkasse stellte das günstige Angebot. Die Darlehensbereitstellung erfolgt ab 01.07.2025. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 3 Jahre, somit bis zum 30.06.2028. Der Darlehenszinssatz beträgt über die gesamte Laufzeit 2,4 % p.a. Die Rückzahlung erfolgt in 12 vierteljährlichen Kapitalraten ab 03.10.2025 in der Höhe von etwas mehr als € 58.300.

 

Grundsatzbeschluss für die Einreichung der 2. Fortschreibung des örtlichen

Raumordnungskonzeptes zur Vorbegutachtung beim Land

Die Marktgemeinde Völs betreibt derzeit die 2. Fortschreibung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖRK). Von der Firma Plan Alp ZT GmbH wurde für die 2.

Fortschreibung des ÖRK ein entsprechender Entwurf mit Planstand 20.05.2025 ausgearbeitet. Dieser Entwurf soll nun zur Vorbegutachtung an das Land Tirol übermittelt werden (Details dazu siehe ganz unten in diesem Newsletter).

Dies wird einstimmig beschlossen.

 

Bericht des Bürgermeisters

Brandbeschau Recyclinghof

Am Recyclinghof wurde eine Brandbesichtigung.

Da es an Österreichs Recyclinghöfen täglich (!) zu 4 – 6 Bränden kommt ist besondere Sorgfalt beim Umgang mit Lithium-Jonen-Akkus wichtig.

Lithium-Jonen-Akkus gehören keinesfalls in den Restmüll!1

 

Anfrage/Allfälliges:

Anfrage Bernhard Vantsch:

Was ist beim Schwimmbad mit Sonnenschirmen? Wann passiert hier etwas?

Lt. Bgm. ist das Handling schwierig. Es scheitert nicht an der Anschaffung oder am Budget. Die Bademeister und die Cafepächterin wollen es nicht machen.

Lt. Peter Ties machen die Bademeister schon viel und wir können uns keinen Ausfallzeiten erlauben, was zu Schließtagen führen würde.

 

Anfrage Herbert Strickner:

Warum hat es einen Wechsel des Versicherungsmaklers für Versicherungen der gesamten Gemeinde gegeben hat.

Lt. Bgm. deswegen da der bisherige Makler in Pension gegangen ist.

 

Anfrage Tarek Ayoub:

Wie ist der Stand des Vorschlages der Planer der Regionalbahn, die Führung des Radweges entlang der Regionalbahntrasse zu führen? (*)

Lt. Bgm wurde der Tourismusverband wegen Mitfinanzierung kontaktiert. Ein Termin mit Barbara Plattner (GF TVB Innsbruck) soll noch vor 15. August stattfinden

*) Ohne die Führung des Radweges entlang der Regionalbahntrasse würde am Radweg einen Eisenbahnkreuzung (Schrankenanlage) erforderlich sein und vom Bahnhof Völs bis Kranebitten würden dann in diesem kurzen Bereich 2 Ampeln, eine Eisenbahnkreuzung entstehen und die zusätzlichen Steigungen/Gefälle nicht wegfallen. Allerdings würde diese für Radfahrende optimale Variante eine Mitfinanzierung von Völs und Stadt Innsbruck erfordern.

(Siehe dazu auch die Erläuterungen weiter oben in diesem Newsletter)

 

2. Fortschreibung des Raumordnungskonzeptes

In diesem Entwurf wurden zahlreiche Änderungen gegenüber dem bestehenden Raumordnungskonzept aufgenommen:

  • die naturkundliche Stellungnahme wurde durch das Büro Dipl.-Ing. Monika Gaisbauer überarbeitet
  • Bei der ökologisch wertvollen Freihalteflächen Völser Gießen erfolgt die Präzisierung, dass eine Überlappung der Freihaltefläche mit der Teilwidmung Freiland im Rahmen der Widmung als Sonderfläche für Widmungen mit Teilfestlegungen zulässig ist.
  • Die vorgeschlagenen Freihalteflächen zur Erholungsfunktion FKK-Gelände, Sportplatz und Schwimmbad wurden überwiegend übernommen
  • Die vorgeschlagenen Freihalteflächen Park bei der Mittelschule, Wiese bei der Umkehrschleife und die Völser Au umfassen einerseits innerörtliche Grün- oder Spielplatzflächen, andererseits die landwirtschaftlichen Flächen nördlich des Völser Gießen in Richtung Gemeindegrenze zu Kematen. Letztere wurden als landwirtschaftliche Freihalteflächen belassen.
  • Die betreffenden innerörtliche Grün- und Spielplatzflächen verbleiben wie bisher als Festlegung „von baulicher Nutzung freizuhaltende Fläche innerhalb des Siedlungsbereichs.
  • Bei der Freihaltefläche für Freizeit-, Sport- und Erholungsnutzung erfolgt die Präzisierung, dass dort als Einrichtungen zur Erholungsnutzung insbesondere Schrebergärten und dergleichen zulässig sind (Erweiterungsmöglichkeit Schrebergartenanlage).
  • Die vorgeschlagene Freihaltefläche „Entwicklungsraum für naturkundlich wertvolle Flächen beim Völser Teich“ wurde aus der naturkundlichen Bearbeitung überwiegend übernommen.
  • Bei den vorgeschlagenen Freihalteflächen „Entwicklungsraum für naturkundlich wertvolle Flächen handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen zwischen der A12-Inntalautobahn und dem Inn. Diese werden weiterhin als landwirtschaftliche Freihalteflächen ausgewiese
  • Im Siedlungsbereich von Völs bestehen mehrere große Baulandreserven, deren bauliche Entwicklung künftig an die Vertragsraumordnung geknüpft ist. Dabei handelt es sich um den baulichen Entwicklungsbereich Werth, Greidfeld West und Bauhof. Vordergründig ist dort die Schaffung von leistbarem Wohnraum bzw. von gefördertem Wohnbau vorgesehen.
  • Beim baulichen Entwicklungsbereich Innsbrucker Straße ist definiert, dass zur Verwirklichung von leistbarem Wohnraum zumindest 50 % der Wohnnutzflächen für den geförderten Wohnbau im Zuge von privatrechtlichen Verträgen (Vertragsraumordnung) sicherzustellen sind
  • Im Zentrumsbereich ist die Herstellung eines Multifunktionalen Dorfzentrums mit der Ansiedlung von Einrichtungen für den Gemeinbedarf und Nutzungen bestehend aus Handel, Dienstleistungen etc. sowie überwiegend leistbaren Wohnungen vorgesehen.
  • Es ist hierzu ein kooperatives Planungsverfahren vorgesehen. Es ist im Rahmen der Flächenwidmung die Widmung von Sonderflächen für Widmungen mit Teilfestlegungen vorzunehmen. Im Zuge dessen sind in den Erdgeschoßen zentrumstypische Nutzungen im Sinne von Geschäften, Dienstleistungsbetrieben, Handel, Gastronomie, öffentlichen Einrichtungen und dergleichen sicherzustellen. In den darüber liegenden Geschoßen sind Mischnutzungen zulässig, wie Wohnungen, Büros, Gesundheitseinrichtungen etc. Von den Wohnungen in den Geschoßen oberhalb des EG sind mindestens 50% zu den Bedingungen der Tiroler Wohnbauförderung zu errichten.
  • Zur Zentrumsentwicklung ist in diesem Bereich die Herstellung einer verkehrsberuhigten Zone erforderlich. Die Errichtung einer Begegnungszone ist anzustreben.
  • Der Bereich Gärtnereien Völser Au wird als Gewerbepotentialgebiet ausgewiesen. Im Falle einer Auflassung der Gärtnereibetriebe ist in diesem Bereich als Nachnutzung die Schaffung eines multifunktionalen Gewerbeparks denkbar. Eine dahingehende bauliche Entwicklung ist ausschließlich nur unter strengen Voraussetzungen, wie die Erstellung eines gesamtheitlichen Masterplanes, der die Art und Größe der Betriebe, die Herstellung einer geordneten Verkehrserschließung usw., regelt. Eine bauliche Entwicklung darf erst erfolgen, wenn das Gewerbegebiet am Florianiweg weitestgehend entwickelt und bebaut ist.
  • Mit der 2. Fortschreibung erfolgen die Aufnahme der Bebauungsplanpflicht und textlicher Festlegungen, mit denen die grundsätzlichen Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb und außerhalb des baulichen Entwicklungsbereiches vorgegeben werden.
  • Mit der Festlegung dichtebezogener Bebauungsregeln soll eine bedarfsgerechte, den infrastrukturellen Gegebenheiten sowie dem Orts- und Straßenbild entsprechende Bebauung abgesichert werden. Abweichungen von den textlichen Bebauungsregeln sind durch einen Bebauungsplan möglich.
  • Darüber hinaus wird für unbebaute Grundstücke im Bereich von Siedlungsentwicklungsflächen mit einer Fläche von mehr als 800 m² zur Gewährleistung einer geordneten und Boden sparenden Bebauung die Verpflichtung zur Bebauungsplanung festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Grundflächen, für die ein Bebauungsplan besteht.
  • In der Verordnung wird neben den bestehenden Regelungen zur Vertragsraumordnung festgelegt, dass künftig im Zuge von Flächenwidmungsplanänderungen bzw. bei der Erlassung eines jeden Bebauungsplanes zu prüfen ist, ob zur Erreichung der Zielsetzungen des Örtlichen Raumordnungskonzeptes, insbesondere zur Vorsorge für die bestimmungsgemäße Verwendung des Baulandes mit dem Ziel der Deckung des Grundbedarfes an Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und an Flächen für Zwecke der Wirtschaft zu angemessenen Preisen, ergänzend die Anwendung der Vertragsraumordnung notwendig ist. Darüber hinaus wird künftig festgelegt, dass bei Bauvorhaben auf unbebauten Grundstücken größer als 800 m² der Abschluss von privatrechtlichen Verträgen zu erfolgen hat.

 

Die Berichte aus dem Gemeinderat sind eine subjektive Zusammenfassung und Auflistung jener Themen die wir als berichtenswert ansehen. Teilweise sind diese Berichte ausführlicher, teilweise kürzer als das Sitzungsprotokoll. Auf der Homepage der Gemeinde Völs sind die Sitzungsprotokolle abrufbar. https://www.voels.at/Gemeindepolitik/Sitzungsdienst/Sitzungsprotokolle

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Markus Einkemmer

Geh- und Radwege in Völs

Geh- und Radwege in Völs

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