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28.07.2023 Presse

Tirol als Vor­rei­te­rin bei Ge­set­zes­tex­ten in weib­li­cher Form

Mann liest Zeitung

Tirol als Vorreiterin bei Gesetzestexten in weiblicher Form

Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz bereits seit 2013 in weiblicher Form verfasst
Der Gesetzestext für das neue flexible Kapitalgesellschaftsgesetz von Justizministerin Alma Zadić sorgt für Aufregung. Nicht aufgrund des Inhalts, sondern weil es in rein weiblicher Form geschrieben wurde. Tirol war hierbei aber schon Vorreiterin. Bereits im Jahr 2013 hat die damalige Landesrätin Christine Baur (Grüne) das Tiroler Kinder- und Jugendhilfegesetz in rein weiblicher Form verfassen lassen. „Dass wir im Sprachgebrauch nur das generische Maskulinum benutzen, ist künstlich geschaffen. Es resultiert aus den patriarchalen Machtverhältnissen, die seit Jahrtausenden sexistisch sind“, so die Frauensprecherin der Grünen Zeliha Arslan.
„Ich bin der Justizministerin dankbar, dass sie hier als Vorreiterin agiert und auch in ihren Gesetzestexten einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit leistet. Sprache ist ein Spiegelbild der Realität, sie formt schließlich unser Denken, unsere Wahrnehmung und unser Handeln“, merkt Arslan an. 
 
ÖVP und FPÖ reagierten verärgert über den Sprachgebrauch und verweisen darauf, dass bei Verwendung der männlichen Form Frauen mitgedacht werden. „Den konservativen und rechten Parteien geht es nicht um die Beibehaltung um die scheinbare Tradition und den Schutz der Sprache, sondern um die Beibehaltung von Machtstrukturen und Denkweisen, die einigen wenigen nutzen, aber einen Großteil unserer Gesellschaft schaden und diskriminieren. Anstatt über Inhalte diskutieren wir wieder einmal über die Form“, so Arslan abschließend.
Zeliha Arslan
Zeliha Arslan

Landtagsabgeordnete, Mitglied Landesvorstand (Klub), Delegierte zum Erweiterten Landesvorstand

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