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20.04.2022 News

Wie Kin­der­be­treu­ung und Bil­dung zu­sam­men­hän­gen

Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in Tirol

Wenn man über Kinderbetreuung spricht, geht es meistens darum, wie Eltern Beruf und Familie miteinander vereinbaren können. Das ist ein wesentlicher Punkt. Was aber im Mittelpunkt der Kinderbetreuung stehen sollte, sind die Kinder selbst. Es braucht eine Stärkung der Kinderbetreuung als Bildungseinrichtung – was einerseits Eltern entlastet und andererseits die Chancen für alle Kinder verbessert. Hier sind die Gründe, die dafürsprechen.

#1: Warum die Zahlen dafürsprechen

Im Alter von 0 bis 6 Jahren gibt es in Tirol 46.848 Kinder. 28.803 – also gut zwei Drittel davon – besuchten Betreuungseinrichtungen im vergangenen Jahr. Während im klassischen Kindergartenalter schon eine sehr hohe Betreuungsquote (94,7 Prozent) besteht, gibt es bei den Jüngeren Nachholbedarf. Auch bei den Öffnungszeiten ist noch Luft nach oben. Knapp die Hälfte aller Kindergärten hat um 16 Uhr bereits geschlossen. Nur jede vierte Betreuungseinrichtung ist während der Hauptferien im Sommer geöffnet. Wir möchten, dass es früher und länger Plätze für Kinderbetreuung gibt.

#2: Warum die Bildung dafürspricht

Von einer besseren Kinderbetreuung profitiert auch die (frühkindliche) Bildung. Nicht umsonst heißt es „Bildungschancen“. Denn Bildung ist die Grundlage im Leben, um alles erreichen zu können, was man möchte. Es braucht mehr Unterstützung – und zwar von Beginn an: Mit mehr Mitteln für Personalkosten und der Möglichkeit zur flexiblen Umschulung und Ausbildung im zweiten Bildungsweg kann die Elementarpädagogik gestärkt werden. Das wertet nicht nur den Beruf auf, sondern eröffnet allen Kindern dieselben Bildungschancen.

#3: Warum der Beruf dafürspricht

Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelingt, wenn man entweder die Arbeitszeit an die Kinderbetreuung anpasst, was in vielen Fällen nicht oder nur schwer möglich ist, oder die Kinderbetreuung ausbaut und finanziell stärkt. Das birgt eine große Chance. Und deshalb ist es auch der Weg, den wir gehen möchten: Statt Kindergärten, Horte und Krippen rein als Betreuungszeiten zu sehen, kann man diese Zeit nutzen, um Kindern dabei zu helfen, ihre Potenziale zu entfalten. Eine gestärkte Kinderbetreuung macht die Teilhabe von allen Kindern möglich, gleich ihrer individuellen Bedürfnisse, ihrer Fähigkeiten und Lebenssituationen.

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Auf dem Weg zum Rechtsanspruch für jedes Kind

Unser Ziel ist es Kinderbetreuung ganztägig und ganzjährig anbieten zu können – und das wohnortnah und kostenfrei. Das ist nichts, was von heute auf morgen geschehen kann. Deshalb haben wir nun weitere wesentliche Schritte auf dem Weg dorthin gesetzt:

  • Kinderbildung ist uns etwas wert – 15 Millionen Euro mehr für die Kinderbildung im Jahr 2022, 20 Millionen Euro mehr im Jahr 2023.
  • Nun gibt es eine attraktive Personalkostenförderung in den Ferien (= bessere Ferienöffnungszeiten), eine Anreizfinanzierung für längere Wochenöffungszeiten (= mehr ganztägige Kinderbetreuung) und Anreize für die Eröffnung von zweiten und dritten Gruppen (= mehr Betreuungsplätze).
  • Es gibt einen Versorgungsauftrag der Gemeinden: Wird die Aufnahme eines Kindes in eine Kinderbildungseinrichtung verweigert oder widerrufen, so ist dies schriftlich zu begründen und der Hauptwohnsitzgemeinde und der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat sodann ihre Bedarfserhebung zu überprüfen und das Entwicklungskonzept allenfalls anzupassen.
  • Verpflichtende Mittagstische bei einer Tagesöffnungszeit über 13 Uhr hinaus.
  • Stützstunden: Erweiterung der Möglichkeit des Einsatzes von Stützstunden für Kinderkrippengruppen mit Kindern unter eineinhalb Jahren. Vereinfachung bei der Beantragung von Stützstunden für Inklusionsmaßnahmen.
  • Gesetzliche Verankerung von Waldkindergärten als beliebte Bildungs- und Erziehungsform.
  • Auch nach der Beendigung der Betriebszugehörigkeit der Eltern können Kinder weiterhin den Betriebskindergarten besuchen.
  • Bildungs- und Entwicklungsdokumentation: Für jedes Kind ist verpflichtend eine Bildungs- und Entwicklungsdokumentation zu führen. Diese dient als Grundlage für ein jährlich anzubietendes Entwicklungsgespräch.
Portraitfoto der grünen Landtagsabgeordneten Stephanie Jicha
Stephanie Jicha

2. Landtagsvizepräsidentin, Landtagsabgeordnete

Landhaus, Eduard Wallnöfer-Platz 3

6020 Innsbruck

[email protected]
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