Skip to main content
25.02.2022 News

Wie glä­ser­ne Par­tei­kas­sen die Po­li­tik ver­än­dern

Umfangreiche Kompetenzerweiterung und Kontrollmöglichkeiten durch den Rechnungshof, deutliche Verschärfungen bei Vergehen und ganzjährige Spendentransparenz: das alles und vieles mehr bringt die von den Grünen ausverhandelte Transparenz-Offensive bei den Parteifinanzen auf Bundesebene.

Österreich bekommt gläserne Parteikassen. Die Einigung auf Bundesebene ist der Startschuss für uns auf Landesebene in Tirol. Die neuen Regeln sollen zügig vor der Landtagswahl in Kraft treten. Deshalb soll bis zum Sommer 2022 der Entwurf für eine Novellierung des Tiroler Parteienförderungsgesetzes ausgearbeitet werden.

 

Darüber hinaus haben der grüner Klubobmann Gebi Mair und die grüne Transparenzsprecherin Stephanie Jicha weitere, dringend notwendige Reformvorschläge, welche die Politik nachhaltig verbessern – also transparenter und unabhängiger machen.

A) Wahlwerbungsbericht für die Landtagswahl:

Allen voran muss die Wahlkampffinanzierung fairer werden. Analog zu den Bestimmungen des Parteiengesetzes soll der Wahlwerbungsbericht alle Aufwendungen einer Partei umfassen, die im Zusammenhang mit der Wahlwerbung für die Landtagswahl stehen. Als Aufwendungen und Ausgaben für die Wahlwerbung sind sämtliche über den laufenden Betrieb hinausgehende Aufwendungen zu verstehen, die bei der Partei sowie deren Teilorganisationen oder nahestehenden Organisationen oder Personenkomitees (entsprechend der Definition des Parteiengesetzes) wirksam werden. Darunter fallen Außenwerbung, Direktwerbung, Inserate, Werbeeinschaltungen, Agenturen, Personalaufwand, Aufwendungen durch Wahlwerber*innen und Wahlveranstaltungen. Der Bericht ist drei Monate nach dem Wahltermin (spätestens am letzten Tag des betreffenden Monats) zu veröffentlichen.

B) Vorab-Meldung:

Transparente Meldung der Wahlwerbekostenausgaben mit Vorab-Meldung eine Woche vor der Wahl.

C) Wahlwerbekostenobergrenze:

Es soll eine Wahlwerbekostenobergrenze für die Landtagswahl eingeführt werden. Über die Höhe sollen Parteiengespräche geführt werden. Wir Grüne stehen jedenfalls für sparsame Wahlkämpfe.

D) Beschränkung von Werbemaßnahmen für die Landtagswahl:

Die Werbemaßnahmen sollen für die Landtagswahl beschränkt werden inklusive einer Obergrenze für mobile Wahlplakate. Inserate müssen in Übereinstimmung mit dem Bundesgesetz gekennzeichnet werden, und zwar auch jene, die nicht direkt von Parteien stammen.

E) Regierungsinformation vor der Wahl reduzieren:

Die Landesregierung verpflichtet sich während des Wahlkampfs keine gedruckten Informationen an die Tiroler Haushalte zu versenden und nur zwingend notwendige Werbeeinschaltungen im Sinne der Informationspflicht vorzunehmen.

F) Spendenverbot für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung:

Um die Vermischung von Interessen vorzubeugen, sollen Unternehmen, die ganz oder zum Teil eine öffentliche Beteiligung zB durch das Land Tirol haben, keine Spenden an Parteien tätigen dürfen.

G) Spendenverbot für Unternehmen mit laufenden UVP-Verfahren:

Weil Natur, einmal verbaut, nicht mehr zurückgeholt werden kann, können laufende UVP-Verfahren große Folgen nach sich ziehen. Für uns ist es selbstverständlich, dass Unternehmen, von denen sich Projekte in solchen Verfahren befinden, nicht an Parteien spenden dürfen.

H) Landes-Rechenschaftsbericht:

Erstattung eines jährlichen Landes-Rechenschaftsberichtes analog zu den Vorgaben des Bundes samt Ausweisung des Vermögens inklusive Immobilienvermögens und der Schulden. Schulden können nämlich auch Abhängigkeiten bedeuten. Die neuen Rechenschaftsberichte sollen nicht nur Landesparteien, sondern auch Bezirks- und Gemeindeorganisationen und sonstige Teilorganisationen umfassen.

I) Einnahmen:

Veröffentlichung aller Einnahmen aus Spenden, Inseraten und Sponsorings. Aus Grüner Sicht ist auch eine Spendenobergrenze denkbar. Ebenso sind Mitgliedsbeiträge ab einer bestimmten Höhe zu veröffentlichen.

J) Prüfrechte des Landesrechnungshofes:

Der Landesrechnungshof soll zur Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben des Tiroler Parteienförderungsgesetzes Prüfrechte erhalten.

K) Förderung der politischen Partizipation von Frauen:

Die Klubförderung soll einen Bonus für jene im Landtag vertretenen Parteien ausschütten, die über einen Frauenanteil von mehr als 40% im Landtagsklub verfügen.

L) Strafen:

Strafen bei Verstößen gegen das Parteienfinanzierungsgesetz sollen empfindlich sein. Neben der theoretischen Rückforderungspflicht soll auch die Möglichkeit eines Ausschlusses von der Förderung für das Folgejahr möglich sein.

Gebi Mair
Gebi Mair

Klubobmann, Landtagsabgeordneter, Ersatz-Mitglied des Landesvorstands (Klub)

[email protected]
Beitrag teilen
1
2
3
4
5
6
7
8