Partei
Themen
Programm
Service
Autor
MüNDLICHE ANFRAGE
28.09.2010 12:07
Piz Val Gronda und Zusammenschluss Schlick Lizum
MÜNDLICHE ANFRAGE
des Abg. Georg Willi
an LHStv. Hannes Gschwentner
betreffend : Erschließung des Piz Val Gronda und Zusammenschluss Schlick-Lizum
Die Tiroler Landesregierung hat im Berufungserkenntnis vom 10.6.2003 in Anwendung des TNSchG und des Art.6 Abs.3 des Tourismusprotokolls zur Alpenkonvention die Durchführung von Personentransporten auf den Piz Val Gronda mit folgender Begründung untersagt.
Gemäß Art. 6 Abs. 3 des seit 18.12.2002 geltenden Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus, BGBl. III Nr. 230/2002, haben die Vertragsparteien darauf zu achten, dass in einem Gebiet mit starker touristischer Nutzung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen intensiven und extensiven Tourismusformen angestrebt wird. Ohne im Einzelnen die Frage nach der direkten Anwendbarkeit zu erörtern, ist die Naturschutzbehörde im Naturschutzverfahren zu einer völkerrechtskonformen Auslegung verpflichtet (vgl. Vortrag von Univ.-Prof. Dr. Werner Schröder, Die Umsetzung der Alpenkonvention aus Sicht des Völkerrechts, des Österreichischen Rechts und des Europarechts, S. 10). Das Schigebiet Ischgl-Idalpe zählt zu den hochwertigsten und bestfrequentierten Schigroßräumen in Tirol sowie Österreich (vgl. Kapitel 2.3). Bei Vorhaben, die über den bestehenden Schigroßraum hinausgehen und unberührte Bereiche betreffen, ist daher die genannte Norm jedenfalls im Rahmen der Auslegung zu beachten und heranzuziehen.
Diese Argumente sind neben den Bestimmungen über Ruhezonen (Art.10 des TourP der Alpenkonvention) auch für die Kalkkögel anzuwenden
Daraus ergibt sich folgende Anfrage :
„Kann angesichts dieser Judikatur der Tiroler Landesregierung unter Anwendung der Bestimmungen der Protokolle zur Alpenkonvention die Seilbahnerschließung des Piz Val Gronda in Ischgl und der Zusammenschluss der Schigebiete Schlick und Axamer Lizum durch eine Verbindungsseilbahn bewilligt werden?“
Innsbruck, am 22. 9. 2010
> zum Text der schriftlichen Anfragebeantwortung
Zum Seitenanfang




